Erdbestattung
Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsarten, die wir kennen. Unterschieden wird hier zwischen einem Reihen und einem Wahlgrab.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Es darf dort nur eine Beisetzung erfolgen. Nach der Ruhefrist ist es nicht nacherwerbbar.
Beim Erwerb eines Wahlgrabes können die Angehörigen sich eine freie Stelle auf dem Friedhof aussuchen und wählen zwischen einem Einzel-, Doppel- oder Familiengrab. Die Möglichkeit zur Tiefbestattung ist nicht auf allen Friedhöfen möglich.
Feuerbestattung
Grundsätzlich wird auch für jede Feuerbestattung (Einäscherung) ein Sarg benötigt. Eine Trauerfeier kann mit dem Sarg, vor der Einäscherung oder, nur wenige Tage später, mit der Urnenbeisetzung stattfinden.
Da auch eine Urne dem Bestattungszwang unterliegt, muß diese Erd- oder zur See bestattet werden.
Seebestattung
Vor einer Seebestattung erfolgt immer eine Einäscherung. Auch hier kann vorher am Sarg eine Trauerfeier stattfinden. Für die Beisetzung wird eine Spezialurne benötigt, die sich in wenigen Stunden am Meeresgrund auflöst.
Beigesetzt werden kann in den Gewässern der Nord-, oder Ostsee, im Mittelmeer oder Atlantik. Auf Wunsch können Angehörige an der Beisetzungsfahrt teilnehmen.
Waldbestattung
Die Asche von Verstorbenen wird in biologisch abbaubaren Urnen im Wald direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Der Baum ist Grab und Grabmal, er nimmt die Asche mit seinen Wurzeln auf als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Der Baum kann mit einer kleinen Namenstafel versehen werden und schon zu Lebzeiten mit dem zuständigen Förster ausgesucht werden.
Die Grabpflege ist im Wald Aufgabe der Natur und zeichnet sich besonders durch seine schlichte und natürliche Schönheit aus. Sollten Sie eine Naturbestattung im Wald in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne über Standtorte, Bestattungsarten und Informationsmaterial.